Rechtsprechung
   FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 1187/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12692
FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 1187/11 (https://dejure.org/2015,12692)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.03.2015 - 4 K 1187/11 (https://dejure.org/2015,12692)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. März 2015 - 4 K 1187/11 (https://dejure.org/2015,12692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs. 1 Nr. 10 lit. b EStG
    Die Beteiligten streiten um die Voraussetzungen einer ausschüttungshindernden Rücklagenzuführung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG. Die Klägerin ist eine öffentlich rechtliche Gebietskörperschaft, die mit ihrem als unselbständigen Regiebetrieb geführten und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (vom 03.06.2015) § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b
    Zuführungen zur Rücklage bei einem Regiebetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuführungen zur Rücklage bei einem Regiebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.07.2007 - I R 105/05

    Erstmalige Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG 1997 i.d.F. des

    Auszug aus FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 1187/11
    Durch den Stadtverordnetenbeschluss vom 25.09.2007 habe die Klägerin die nur zum Zeitpunkt der Bilanz- bzw. Jahresrechnungsstellung zulässige Rücklagenzuführung nicht nachholen können, da der Gewinn mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahres als zugeflossen gelte (Verweis auf BFH vom 11.07.2007 - I R 105/05, BStBl. II 2007, 841 und BFH vom 23.01.2008 - I R 18/07, BStBl. II 2008, 573).

    Auf den hiernach zum Ende des Wirtschaftsjahres als von dem Regiebetrieb als ausgeschüttet und zugleich bei der Trägerkörperschaft als zugeflossen geltenden Betriebsgewinn (vgl. BFH vom 11.07.2007 - I R 105/05, BStBl. II 2007, 841 unter II. 2. b. m.w.N. zur phasengleichen Vereinnahmung bei Regiebetrieben) ist nach §§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c, 43a Abs. 1 Nr. 6 EStG i.d.F. der Streitjahre eine 10%-ige Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen, die nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG Abgeltungswirkung entfaltet, da die Trägerkörperschaft selbst nicht i.S.v. § 1 Abs. 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist und mit ihren Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 2 Nr. 1 KStG nur beschränkt steuerpflichtig sein kann ( Lambrecht in Gosch, KStG, 2. Auflage 2009, § 32 Rn. 20).

  • BFH, 16.11.2011 - I R 108/09

    Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem als Eigenbetrieb geführten BgA

    Auszug aus FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 1187/11
    Während der BFH für ebenfalls unter diese Vorschrift fallende sog. Eigenbetriebe entschieden hat, dass - wegen der organisatorischen Verselbständigung dieser Betriebsform, bei der die Trägerkörperschaft mit den Anteilseignern einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist - die erzielten Gewinne solange als i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG den Rücklagen zugeführt gelten, wie noch kein Beschluss der Trägerkörperschaft über die Überführung des Gewinns in den Haushalt bzw. eine tatsächliche Leistung zur allgemeinen Verwendung vorliegt und es bereits deshalb bei einem Eigenbetrieb auf die im BMF-Schreiben vom 08.08.2005 aufgestellten Kriterien nicht ankommen kann (BFH vom 16.11.2011 - I R 108/09, BStBl. II 2013, 328 unter II. 4.), wird der Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einem haushaltsrechtlich unselbständigen Regiebetrieb allgemein als ungeklärt bezeichnet (vgl. Bott in Ernst & Young, KStG Stand 10/2014, § 4 Rn. 152.6).

    Im Rahmen seiner Argumentation hat der BFH in der genannten Entscheidung betreffend Eigenbetriebe allerdings angemerkt, dass - da die Trägerkörperschaft über die Gewinne eines Regiebetriebs unmittelbar verfügen kann - es gerechtfertigt "ist", Rücklagen nur zuzulassen, wenn dies (entsprechend den Anforderungen im BMF-Schreiben vom 08.08.2005) "betrieblich erforderlich ist" (BFH vom 16.11.2011 - I R 108/09, BStBl. II 2013, 328 unter II. 4. letzter Satz).

  • BFH, 23.01.2008 - I R 18/07

    Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte einer Körperschaft des

    Auszug aus FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 1187/11
    Durch den Stadtverordnetenbeschluss vom 25.09.2007 habe die Klägerin die nur zum Zeitpunkt der Bilanz- bzw. Jahresrechnungsstellung zulässige Rücklagenzuführung nicht nachholen können, da der Gewinn mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahres als zugeflossen gelte (Verweis auf BFH vom 11.07.2007 - I R 105/05, BStBl. II 2007, 841 und BFH vom 23.01.2008 - I R 18/07, BStBl. II 2008, 573).
  • BFH, 11.09.2013 - I R 77/11

    Einlagekonto bei Regiebetrieb - Ermittlung des Gewinns für Zwecke des § 20 Abs. 1

    Auszug aus FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 1187/11
    Auch habe der BFH - so ein Teil der Literatur weiter - in einer jüngeren Entscheidung (BFH vom 11.09.2013 - I R 77/11, HFR 2013, 1133) betont, dass für die Ermittlung des der Ausschüttungsfiktion unterliegenden Gewinns des Regiebetriebs das handelsrechtliche Ergebnis i.S.d. § 275 HGB maßgeblich sei und für eine Liquiditätsbetrachtung keine gesetzliche Grundlage bestehe ( Bott in Ernst & Young, KStG Stand 10/2014, § 4 Rn. 452.6).
  • BFH, 30.01.2018 - VIII R 42/15

    Keine Kapitalertragsteuer auf Rücklagen bei Regiebetrieben

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. März 2015  4 K 1187/11 aufgehoben, soweit es die Klage gegen die Nachforderung von Kapitalertragsteuer abweist; die Nachforderungsbescheide vom 6. September 2010 über Kapitalertragsteuer für die Jahre 2005 und 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. April 2011 werden dahin geändert, dass die Kapitalertragsteuer auf 0 EUR festgesetzt wird.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1274 veröffentlicht.

  • FG Düsseldorf, 23.06.2020 - 6 K 2049/17

    Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für Regiebetriebe

    Der Beklagte ist zu Recht der Auffassung, dass § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG i.V.m. § 27 Abs. 7 KStG für Regiebetriebe anwendbar ist (so auch Hessisches FG, Urteile vom 24.3.2015 4 K 1187/11, EFG 2015, 1274 Rz. 31; vom 14.9.2017 4 K 1822/15, EFG 2018, 473 Rz. 94; a.A.: Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die KSt, § 27 Tz. 100c; Bott, DStZ 2015, 112, 126; Schiffers, DStZ 2018, 238, 247).
  • FG Düsseldorf, 18.03.2016 - 6 K 2099/13

    Festsetzung abgeltender Kapitalertragsteuer für einer Rücklage zugeführte Gewinne

    Grundsätzlich könne es jedoch bei alleiniger Betrachtung des Regiebetriebs und seiner Rechnungslegung genügen, wenn der ausgewiesene Gewinn in irgendeiner Form (z.B. auch durch Vortrag auf neue Rechnung) "stehen gelassen", d.h. der Verwendung durch die Trägerkörperschaft entzogen und zugleich ein nachvollziehbarer Grund für die Ansammlung des Gewinnsubstrats im Interesse des Regiebetriebs glaubhaft gemacht werde, wobei keine überzogenen Anforderungen zu stellen sein dürften (Hessischen FG, Urteil vom 24.3.2015 4 K 1187/11, EFG 2015, 1274 mit Anm. Zimmermann, EFG 2015, 1276; Az. BFH VIII R 42/15).
  • FG Düsseldorf, 12.04.2021 - 6 K 3133/18

    Höhe der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen eines Regiebetriebs an seine

    2.4 Der Beklagte ist zu Recht der Auffassung, dass § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG i.V.m. § 27 Abs. 7 KStG für Regiebetriebe anwendbar ist (so auch Hessisches FG, Urteile vom 24.3.2015 4 K 1187/11, EFG 2015, 1274, Rz. 31; vom 14.9.2017 4 K 1822/15, EFG 2018, 473, Rz. 94; FG Düsseldorf, Urteil vom 23.6.2020 6 K 2049/17 KE, EFG 2020, 1340, Az. des BFH VIII R 22/20); Deckers, DStZ 2020, 792, 795; a.A.: Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die KSt, § 27 Tz. 100c; Bott, DStZ 2015, 112, 126; Schiffers, DStZ 2018, 238, 247).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht